Einreisebestimmungen der Schweiz - Einreise











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Nützliche Informationen für Ihre Schweizreise

Für Reisende die mit eigenem PKW in die Schweiz reisen, hier die wichtigsten Daten.


Autobahngebühren - Mautgebühren

Auf allen Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen der Schweiz besteht Vignettenpflicht.

Vignette der Schweiz

Der Preis der Autobahnvignette beträgt 27 Euro . Sie ist erforderlich für PKW, Motoräder, LKW und Wohnmobile bis einschließlich 3,5 Tonnen. Fahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen zahlen Staffelpreise. Wer in der Schweiz ohne Vignette fährt muß zur fälligen Kaufgebühr eine Buße von rund 65 Euro bezahlen. Die Vignette ist 14 Monate gültig, beginnend mit dem 1.Dezember des Vorjahres .
Achtung !! Die Autobahnvignette der Schweiz ist nicht übertragbar d.h. das Ablösen und Übertragen auf andere Fahrzeuge ist nicht gestattet. Abgelöste Vignetten verlieren ihre Gültigkeit.
Alle Kraftfahrzeuge sollen ganzjährig mit Licht am Tag fahren. (Empfehlung aus der Verkehrsregelnverordnung der Schweiz) Gelbe oder Orange Warnwesten wie in Östereich oder Italien sind in der Schweiz nicht Pflicht, sie schadet aber auch nicht und dient im Pannenfall Ihrer Sicherheit.

Bargeld / Kreditkarten

In vielen Tourismusregionen wird der EURO neben dem Franken zunehmend als Zahlungsmittel verwendet. Franken sollte man aber immer zur Hand haben. Am einfachsten und sichersten ist es, sich die Franken am EC - Automaten abzuheben.
Alle gängigen Kreditkarten werden in den Geschäften, Hotels, Tankstellen usw. problemlos akzeptiert.

Gebühren für Schweizer Tunnel und Pässe

Tunnel / Pässe
Gebühren
Infos
Furka Tunnel
23 Euro
Autoverladung Fahrzeit 15 min
Gotthard
kostenlos
Autobahnvignette erforderlich
Großer St. Bernhard
9 Euro
hin u. zurück 12 Euro , Länge = 5,8 km
Lötschberg
16 Euro
Autoverladung Fahrzeit 15 min
San Bernadino
kostenlos
Autobahnvignette erforderlich
Munt la Schera
9 Euro
Fahrzeit 25 min
Oberalppass
40 Euro
Autoverladung , Fahrzeit 60 min
Simplontunnel
12 Euro
Autoverladung , Fahrzeit 20 min
Vereina Tunnel
22 Euro
Autoverladung , Fahrzeit 18 min
Alle Angaben ohne Gewähr !


Staumeldungen und aktuelle Verkehrssituationen erfagen Sie am besten beim :

Touring Club Suisse (TCS)
Tel. +41(0)22 417 27 27
Fax +41(0)22 417 27 22
E-mail: info@tcs.ch
Internet: www.tcs.ch

Tempolimits in der Schweiz


Fahrzeuge innerorts außerorts Schnellstraßen Autobahnen
Pkw, Motorrad 50 km/h 80 km/h 100 km/h 120 km/h
Wohnmobil bis 3,5t
Pkw mit Anhänger 50 km/h 80 km/h 80 km/h 80 km/h
Pkw mit Wohnwagen
Wohnmobil über 3,5t 50 km/h 80 km/h 100 km/h 100 km/h

Alle Angaben ohne Gewähr !

Schweiz Einreisebestimmungen

Personaldokumente

Ein Reisepass oder gültiger Personalausweis ist für die Einreise zwingend erforderlich.
Der nationale Führerschein ist kein gültiges Grenzdokument.
Für deutsche und östereichische Staatsbürger, die keinen Pass mitführen,
kann direkt an der Grenze ein Grenzpassierschein ausgestellt werden.
Dieser ist kostenpflichtig und es muß ein gültiger Führerschein vorgelegt werden.


Parken

Gelbe Kreuze am Fahrbahnrand, die mit einer gelben Linie verbunden sind, bedeuten Parkverbot;
Halteverbot besteht bei gelben durchgezogenen Linien am Fahrbahnrand. In Städten mit sogenannten »Blauen Zonen« ist das Parken nur mit Parkscheibe gemäß den Anordnungen auf dem am Anfang und Ende der blauen Zonen angebrachten Schild "Parkieren mit Parkscheibe" und der auf der Rückseite der Parkscheiben angegebenen zulässigen Parkdauer gestattet.

Promillegrenze

In der Schweiz wird fahren mit Alkohol ab 0,5 Promille geahndet.


Bußgeldkatalog Schweiz

Zu schnell fahren wird in der Schweiz schnell sehr teuer.

Tempoüberschreitung innerorts außerorts Autobahnen
1 - 5 km/h 40 SFr 40 SFr 20 SFr
6 - 10 km/h 120 SFr 100 SFr 60 SFr
11 - 15 km/h 250 SFr 160 SFr 120 SFr
16 - 20 km/h Anzeige 240 SFr 180 SFr
21 - 25 km/h Anzeige Anzeige 260 SFr
> 25 km/h Anzeige Anzeige Anzeige


Bussgeld für Telefonieren im Auto ohne Freisprecheinrichtung = 67 Euro
Bussgeld für Fahren unter Alkoholeinfluss ( 0,8 Promille) = 300,00 - 600,00 Euro

Alle Angaben ohne Gewähr !
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zuletzt geändert 2008