Bußgeldkatalog der Schweiz
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Kleinere Verstößen der Straßenverkehrsordnung
werden in der Schweiz mit Ordnungsbussen geahndet. Diese sind im Ordnungsbußenkatalog geregelt. Ordnungsbußen werden ausgesprochen
bei Falschparken, Fahren ohne gültige Vignette oder zu schnelles Fahren usw.
Allgemein :
Nichttragen des Sicherheitsgurtes: CHF 60.-
Überfahren einer roten Ampel: CHF 250.-
Parkzeitüberschreitung um bis zu 2 Stunden: CHF 40.-
Parkzeitüberschreitung um mehr als 2 Stunden: CHF 60.-
Parkzeitüberschreitung um mehr als 4 Stunden: CHF 100.-
Park im Halteverbot bis zu 1 Stunde: CHF 120.-
Telefonieren während der Fahrt: CHF 100.-
Benutzung der Autobahn ohne Vignette: CHF 100.-
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot: CHF 60.-
Rechtsüberholen bei mehrspurigen Strassen: CHF 140.-
Nichtmitführen :
des Führerscheins: CHF 20.-
der Fahrzeugpapiere: CHF 20.-
der ASU Bescheinigung: CHF 20.-
des Warndreiecks: CHF 40.-
des Verbandkastens: CHF 40.-
des Feuerlöschers: CHF 40.-
Alkohol im Strassenverkehr:
Wie in Deutschland auch liegt in der Schweiz der Grenzwert bei 0.5 Promille.
> 0.3 Promille wird nur im Falle eines Unfalles verwendet.
> 0,5 Promille CHF 600.- + Verwarnung
> 0,6 Promille CHF 700.- + Verwarnung
> 0,7 Promille CHF 800.- + Verwarnung
> 0,8 Promille ab 10 Tagessätzen Geldstrafe + 3 Monat Fahrverbot
> 1,2 Promille ab 20 Tagessätzen Geldstrafe + 3 Monate Fahrverbot
> 1,6 Promille ab 30 Tagessätzen Geldstrafe + > 3 Monate Fahrverbot
> 2,0 Promille ab 60 Tagessätzen Geldstrafe + > 3 Monate Fahrverbot
Alle Angaben ohne Gewähr !
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Zur leichteren Umrechnung 10 CHF = 6,21 Euro ( Stand Sept. 2008 )
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