CH Bußgeldkatalog der Schweiz





schweizer Alpen mit Junfrau Aiger und Mönch   Berge und Almen in der Schweiz   Fähre am Vierwaldstaedtersee in Luzern   Der Thunersee im Berner Oberland malerisch zwischen den Alpen gelegen bei Spiez
Zollvorschriften - Gebühren und zollfreie Güter

Einreisebestimmungen der Schweiz

Die Schweiz ist kein Mitglied der EU. Zur Einreise in die Schweiz benötigen ausländische Staatsangehörige deshalb ein von der Schweiz anerkanntes Reisepapier. Gültige Ausweispapiere für deutsche Staatsangehörige sind der Personalausweis oder Reisepass. Besucher die keine Erwerbstätigkeit ausüben, benötigen für einen Aufenthalt bis zu drei Monaten kein Visum. Wer jedoch während seines Aufenthaltes in der Schweiz arbeitet oder sich länger als drei Monate in der Schweiz aufhält, benötigt eine Bewilligung. Diese wird von den jeweiligen Migrationsämtern der Kantone erteilt.

Zollvorschriften der Schweiz

Die folgenden Freimengen gelten für Waren des Reiseverkehrs, die Sie für den eigenen Bedarf oder als Geschenk mitführen. Sie werden nur einmal pro Person und Tag gewährt.

Alkohol:

Getränke bis 15 % Vol. Freimenge = 2 Liter Getränke über 15%Vol. Freimenge = 1 Liter

Tabakwaren:

Zigaretten Freimenge = 200 Stück Zigarren Freimenge = 50 Stück Tabak Freimenge = 250 Gramm

Allgemeine Waren :

Grundsätzlich sind Waren des Reiseverkehrs bis zu einem Gesamtwert von 300.- CHF pro Person zollfrei. Übersteigt der Gesamtwert der mitgeführten Waren diese Freigrenze so sind alle Waren abgabenpflichtig. Ausgenommen von dieser Wertfreigrenze sind alkoholische Getränke, Tabakwaren und sensible landwirtschaftliche Erzeugnisse wie z.B. Fleisch ,Wurst und Milchprodukte.
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zuletzt geändert 2008